Alarmanlagen

Alle 3 Minuten findet in Deutschland ein Einbruch statt.

Die Anzahl der Wohnungseinbrüche steigt Jahr für Jahr. Mit rund 150.000 Einbrüchen im Jahr 2014 wurde wieder ein neuer Höhepunkt in der Statistik erreicht.

Der Bund reagiert nun und stellt über die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KFW) Fördergelder bereit.

Seit dem 19. November 2015 können private Eigentümer und Mieter Zuschüsse zur Sicherung gegen Wohnungs- und Hauseinbrüche für sich beanspruchen.

Für das Jahr 2016 sowie für mindestens weitere zwei Jahre, sollen bis zu 30 Millionen Euro zur Verfügung gestellt werden. Das ist ein wichtiges Signal an alle Haus- und Wohnungseigentümer aktiv zu werden.

Grundsätzlich gilt in der Sicherheitstechnik: Vor der Elektronik kommt die Mechanik. Was bedeutet das?

Wir empfehlen vor dem Einsatz einer Alarmanlage, sich zunächst Gedanken um die mechanische Absicherung des Gebäudes zu machen, z.B. Fenster in der Sicherungsklasse RC2N. Denn die Alarmtechnik, die auch Einbruchmeldetechnik genannt wird, „meldet“ nur, dass ein Einbruch begangen wurde, sie kann ihn nicht verhindern. Ist das Gebäude mechanisch bereits gut gesichert, so macht der Einsatz einer Alarmanlage absolut Sinn.

Moderne Systeme sind nicht nur in der Lage, den Einbruch oder Einbruchsversuch durch eine Außen- und Innnensirene zu melden, sondern rufen Sie bei Abwesenheit auf Ihrem Handy an oder senden Ihnen eine SMS.

Wir setzen hier die bewährte Anlage Oasis 80 des Herstellers Jablotron ein.

Die KFW fördert auch Ihren Einbruchschutz.

  • Wer Maßnahmen zum Einbruchschutz durchführen lässt, erhält je nach Höhe der Investitionskosten Zuschüsse von mind. 200 Euro bis max. 1.500 Euro.
  • Wer zusätzlich Maßnahmen zur Barrierereduzierung umsetzt (Kombiantrag), erhält einen erhöhten Zuschuss je nach Höhe der Investitionskosten von mind. 200 Euro bis max. 6.250 Euro.
  • Der Mindestinvestitionsbetrag liegt immer bei 2.000 Euro.
  • Bei allen Maßnahmen sind sowohl Materialkosten als auch Handwerkerleistungen förderfähig.

Voraussetzungen für die Förderung:

  • Antragstellung vor Vorhabensbeginn
  • Antragstellung über das Online-Formular der KfW
  • Durchführung durch ein Fachunternehmen des Handwerks